Auf Beschluss der Schulgremien (Eltern, Schüler, Lehrer) wird der Gafög-Anspruch an unserer Schule durch die Betreuende Grundschule (BGS) erfüllt. Die Schule bleibt eine „Volle Halbtagsschule“. Der Nachmittag wird von der BGS gestaltet.
- Was bedeutet das konkret?
• Der Ganztagsförderungsanspruch wird durch die BGS erfüllt. Das bedeutet, dass alle betroffenen Kinder nach dem regulären Unterricht dort betreut werden können.
- Wer kann einen Betreuungsplatz beantragen?
• Alle Kinder, die in dem Jahr 2026/27 eingeschult werden, können einen kostenpflichtigen Betreuungsplatz bis 16:00 Uhr beantragen. - Wie sind die Unterrichts- und Betreuungszeiten für die Erstklässler?
• Unterricht: 8:00 Uhr bis 11:55 Uhr.
• Anschließend Betreuung bis 14:00, 15:00 oder 16:00 Uhr – je nach Bedarf. - Gibt es ein Mittagessen in der Betreuung?
Das Mittagessen kann dazu gebucht werden, muss es aber nicht. - Wie setzen sich die Betreuungskosten zusammen?
• Die Kosten richten sich nach der gewählten Betreuungsdauer:
bis 14:00 Uhr: 70 € pro Monat
bis 15:00 Uhr: 95 € pro Monat
bis 16:00 Uhr: 125 € pro Monat
Mittagessen: 85 € pro Monat - Können die Kosten variieren?
• Ja, es besteht die Möglichkeit, dass sich die Kosten in den kommenden Jahren leicht erhöhen. - Gibt es Unterstützung bei den Kosten?
• Bei Bedarf werden die Kosten für das Mittagessen von der Stadt übernommen. - Gibt es eine Ferienbetreuung?
• Ja, wir bieten eine Ferienbetreuung an:
Osterferien: erste Ferienwoche,
Sommerferien: erste und letzte Ferienwoche
Herbstferien: erste Ferienwoche
Kosten: 85–95 € pro Woche. - Wie melde ich mein Kind für einen Betreuungsplatz an?
• Voranmeldung erfolgen durch die Eltern bei der Schulanmeldung.
• Der Vertrag wird postalisch versendet. - Wie werden Änderungen oder Kündigungen gehandhabt?
• Änderungen der Betreuungsdauer oder Kündigungen erfolgen gemäß den festgelegten Fristen des Vertrages. Bitte rechtzeitig schriftlich melden. - Kontakt/Ansprechpartner:
• Stephanie Vatter , Leiterin der BGS: bgs-drmlk@web.de
• Monika Koilpillai , Schulleiterin: monika.koilpillai@stadt.mainz.de
Eventuell besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Kinder im Hort in der Eduard- Frank-Straße oder im „Parkhaus“ der AWO anzumelden. Das ist noch nicht endgültig vom Jugendamt entschieden worden.
